Stubenbergsee - Foto K. Herbst
Die Vergabe von Baupachtverträgen liegt zunehmend im Trend.
Langfristig orientierte Institutionen wie Bundesforste oder Kirchen
besitzen Gründe, auf denen Baurecht besteht.
Seit der Corona-Wirtschaftskrise entscheiden sich auch zahlreiche private Eigentümer
und Landwirte zunehmend für die langfristige Verpachtung (99 Jahre).
Als sicheren Ertrag erzielt man als Gegenleistung den monatlichen BAURECHTSZINS.
Er wird nach dem Verkehrswert berechnet und ist nach dem VPI gesichert.
Das Baurechtsgesetz bildet die rechtliche Grundlage dafür.
- Flächen ab 1.850 m²
- ebenes Grundstück
- Eignung für 3-4 geschossigen Wohnbau
Mit der Verpachtung sichern Sie sich ein arbeitsfreies Zusatzeinkommen über drei Generationen.
Ihre Liegenschaft bleibt weiterhin für Sie und Ihre Rechtsnachfolger erhalten.
Zusätzlich profitieren Sie von der Wertsteigerung und müssen sich zukünftig keine
unnötigen Sorgen um die wirtschaftliche Wiederveranlagung Ihres Geldes machen.
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Klaudia Herbst
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